Rechtsprechung
   OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7020
OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. März 2006 - 3 W 16/06 (https://dejure.org/2006,7020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung des betroffenden Ausländers ohne vorangehende ordnungsgemäße Anhörung vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebehaft

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 6; ; FEVG § 5 Abs. 2; ; FEVG § 6; ; FEVG § 7; ; FEVG § 16 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 187
  • OLG-Report Rostock 2006, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Dazu gehört auch, so das OLG Frankfurt/a.M. (Beschluss vom 01.11.2004, Az: 20 W 350/04, abgedruckt im Leitsatz in OLGR 2005, 722, im Volltext zitiert nach Juris), dass dem betroffenen Ausländer die Möglichkeit eingeräumt wird, rechtlichen Rat einzuholen.

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Verstößt der Richter gegen das Gebot einer vorherigen ordnungsgemäßen Anhörung, liegt in der angeordneten Haft eine rechtswidrige Freiheitsentziehung (BVerfG Beschluss vom 11.03.1996, Az: 2 BvR 927/95, InfAuslR 1996, 198).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 117/03

    Abschiebungshaft: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Spätestens das Erstbeschwerdegericht muss dem betroffenen Ausländer Gelegenheit geben, sich in Anwesenheit seines Anwalts zur Sache zu äußern (OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 07.04.2003, Az: 20 W 117/03 - zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Köln, 23.05.2005 - 16 Wx 89/05

    Verbrauch des Haftgrundes nach § 62 II 1 Nr. 1 AufenthG durch ein

    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass keine für die Entscheidung bedeutsamen Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147).
  • OLG Celle, 03.03.1999 - 17 W 16/99
    Auszug aus OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
    Wird der Rechtsanwalt dem entgegen nicht von der Anhörung unterrichtet, ist diese fehlerhaft (OLG Celle, Beschluss vom 03.03.1999, Az: 17 W 16/99, InfAuslR 1999, 462).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Die Ausländerbehörde wäre zudem mit Blick auf die von ihr selbst geschaffene Notwendigkeit einer kurzfristigen Anberaumung des Anhörungstermins gehalten gewesen, dem Amtsgericht rechtzeitig mitzuteilen, dass der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten war, was hier gänzlich unterblieben ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2006 - 3 W 16/06 -, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Wx 226/07

    D (A), Abschiebungshaft, Anhörung, Sachaufklärungspflicht,

    Im Abschiebungshaftverfahren ist dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, rechtlichen Rat einzuholen (OLGR Rostock 2006, 502 m.N.).

    Spätestens das Erstbeschwerdegericht muss dem Betroffenen Gelegenheit geben, sich in Anwesenheit seines Anwalts zur Sache zu äußern (OLGR Rostock 2006, 502 m. N.).

    Aus diesem Grunde ist die angefochtene Entscheidung des Landgerichtes aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sind (vgl. OLGR Rostock 2006, 502; OLG Celle InfAuslR 1999, 462).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Der Haftrichter ist im Grundsatz nur verpflichtet, dem Verfahrensbevollmächtigten, der sich bei Gericht für den Betroffenen gemeldet hat, von dem Anhörungstermin zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10; OLG Celle, InfAuslR 2008, 136, 137; OLG Rostock, FGPrax 2006, 187, 188; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 420 Rn. 2; Lesting in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl., § 420 FamFG Rn. 3).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von dem des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 27.3.2006, FGPrax 2006, 187), in welchem der Betroffene vor dem Amtsgericht nur deshalb Angaben machte, weil das Gericht ihm wahrheitswidrig mitgeteilt hatte, sein Anwalt sei vom Anhörungstermin unterrichtet worden.
  • BGH, 16.09.2010 - V ZB 120/10

    Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur

    Das Beschwerdegericht darf nämlich von der Ermächtigung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG keinen Gebrauch machen, wenn die Anhörung in erster Instanz bereits auf einem Verfahrensfehler beruht (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 40; zum FGG: BayObLGZ 1999, 12, 13; OLG Rostock FGPrax 2006, 187, 188; OLG Schleswig SchlHA 2007, 386, 387).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft;

    Denn das mit dem Verlängerungsantrag befasste Amtsgericht ist weder von dem Verfahrensbevollmächtigten noch, was ausreichen kann (OLG Celle, InfAuslR 1999, 462; OLG München, OLGR 2008, 144, 145; OLG Rostock, OLGR 2006, 502, 504), von anderer Seite darüber unterrichtet worden, dass der Betroffene in dem vorangegangenen Haftanordnungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten war.
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    e) Allerdings hat das Amtsgericht verfahrensfehlerhaft den in der Abschiebungshaftsache zuvor schon im Februar 2006 zur Vertretung bestellten anwaltlichen Bevollmächtigten nicht vom Anhörungstermin verständigt (OLG Celle InfAuslR 1999, 462; OLG Rostock vom 27.3.2006, 3 W 16/06, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Schleswig, 09.03.2007 - 2 W 54/07

    Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen im Abschiebehaftverfahren

    Unterbleibt dies, so ist die Anhörung nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung fehlerhaft, weil nicht auszuschließen ist, dass der Betroffene im Beisein seines Anwalts Angaben macht, die für die Entscheidung des Gerichts bedeutsam sein können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2006, 3 W 16/06, bei Melchior; OLG Celle, Beschluss vom 3.03.1999, 17 W 16/99, bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.04.2003, 20 W 117/03, bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.11.2005, 11 Wx 32/05, LS bei Juris).
  • OLG Rostock, 03.08.2006 - 3 W 60/05

    Zur Frage, ob enge familiäre Bindungen der Haftanordnung sowie der Abschiebung

    Die Anhörung darf gem. § 5 Abs. 2 FEVG nur dann unterbleiben, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass für die Entscheidung bedeutsame Erkenntnisse von der erneuten Anhörung zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 27.03.2006 - 3 W 16/06 - OLGR 2006, 502; OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2005, Az: 16 Wx 89/05, AuAS 2005, 147; OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2001, Az: 16 Wx 33/01, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 10, 120 m. umf. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht